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EU-Einwegplastik-Richtlinie

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WAS

WAS BEDEUTET DIE EU-EINWEGPLASTIK- RICHTLINIE FÜR DIE SCHWEIZ? Strategie der EU-Kommission ist es Plastikabfälle zu verringern, das Recycling voranzubringen und Menschen, Meere und Umwelt besser zu schützen. Nach ihren Angaben sind mehr als 80% der Abfälle im Meer Plastikmüll. Die neuen Vorschriften haben all jene Einwegprodukte aus Kunststoff im Visier, die in Europa am häufigsten an den Stränden und in den Meeren gefunden werden. Viele Produkte aus Plastik dürfen ab Juli 2021 in der EU daher nicht mehr verkauft werden. Diese Änderung hat Konsequenzen für Hersteller und Verbraucher. In der Schweiz gibt es zurzeit keine vergleichbaren Vorschriften. (Stand 22.06.2021). Auch existieren derzeit keine Kennzeichnungsvorschriften wie Art. 7 der Einwegplastik-Richtlinie (Richtlinie 2019/904) in der EU. MÖCHTEN AUCH SIE IHRE KUNDEN MIT NACHHALTIGEN LÖSUNGEN BEDIENEN? Unsere Nachhaltigkeitsexperten analysieren Ihr Sortiment und zeigen Ihnen die individuellen Potenziale in Sachen nachhaltiger Verpackungs- und Verbrauchsmaterialien für ihr Business auf. Zum nachhaltigen Sortiment Expertentipps und Nachhaltigkeitsberatung