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3M Geblaese-Druckluft Katalog 2021

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18 Gebläse- und

18 Gebläse- und Druckluftatemschutz – Grundlagen Gebläse- und Druckluftatemschutz – Grundlagen 19 Zu 2. Bestimmen Sie die Gefahren, die mit der Anwendung verbunden sind! Für die Auswahl Ihres Schutzsystems ist es wichtig, die in der Arbeitsumgebung vorhandenen Gefahren genauestens zu analysieren und festzuhalten. a. Welche Gefahrstoffe sind vorhanden? Konsultieren Sie hierzu auch die Informationen Ihrer Sicherheitsdatenblätter, Kennzeichnungen, etc. b. Wie hoch sind die Konzentrationen im Verhältnis zu den derzeit gültigen Grenzwerten? Die Konzentrationen am Arbeitsplatz müssen durch Messungen oder Referenzwerte (z. B. der Berufsgenossenschaften) ermittelt werden. c. In welchem Aggregatzustand befindet sich der Stoff? › Fest, staubförmig. Muss der Dampfdruck des Feststoffes berücksichtigt werden? › Flüssig mit Siedepunkt über 65 °C › Niedrigsieder, organische Flüssigkeit mit Siedepunkt unter 65 °C › Gase d. Hat der Stoff gute Warneigenschaften wie Geruch oder Geschmack? Ist dies nicht der Fall, so wird ein von der Umgebungsluft unabhängiges Atemschutzsystem mit Druckluftversorgung empfohlen. Filtrierender Atemschutz darf hier nur bei niedrigen Konzentrationen, die Filter nur maximal eine Schichtlänge verwendet werden. e. Welche weiteren Gefahren kommen in Ihrer Arbeitsumgebung vor? › Lärm › Strahlungshitze › Blendung › Anstoßgefahren › Weitere Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen gern an Ihren 3M Fachhandelspartner oder direkt an uns. Bild f. Auswahl von Filtergeräten – Auszug aus DGUV-Regel 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten” Geräteart Norm DIN EN V.d.G. Bemerkungen/Einschränkungen Maske mit Gebläse und Partikelfilter TM1P TM2P TM3P Helm/Haube mit Gebläse und Partikelfilter TH1P TH2P TH3P Maske mit Gebläse und Gasfilter * TM1 Gasfilterklasse 1 ** TM1 Gasfilterklasse 2 TM1 Gasfilterklasse 3 TM2 Gasfilterklasse 1 TM2 Gasfilterklasse 2 TM2 Gasfilterklasse 3 TM3 Gasfilterklasse 1 TM3 Gasfilterklasse 2 TM3 Gasfilterklasse 3 Helm/Haube mit Gebläse und Gasfilter * TH1 Gasfilterklasse 1 ** TH1 Gasfilterklasse 2 TH1 Gasfilterklasse 3 TH2 Gasfilterklasse 1 TH2 Gasfilterklasse 2 TH2 Gasfilterklasse 3 TH3 Gasfilterklasse 1 TH3 Gasfilterklasse 2 TH3 Gasfilterklasse 3 Druckluft-Schlauchgerät mit kontinuierlicher Luftzuführung und evtl. Regelventil; höhere Anforderungen Klasse B mit Haube/Helm Klasse 1B Klasse 2B Klasse 3B mit Viertel- oder Halbmaske (DIN EN 140) Klasse 1B Klasse 2B Klasse 3B mit Vollmaske (DIN EN 136, Klasse 2 u. 3) Klasse 4B 12942 12941 12942 12941 10 100 500 5 20 100 10 100 500 5 20 100 Geräte der Klasse TM1P dürfen nicht gegen CMR-Stoffe und Partikel radioaktiver Stoffe sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe mit der Einstufung in Risikogruppen 2 und 3 und Enzyme eingesetzt werden. Die offenen Atemanschlüsse (Helm oder Haube) bieten bei Ausfall oder Schwächerwerden des Gebläses keinen ausreichenden Schutz. Deshalb dürfen Geräte ohne entsprechende Warneinrichtung und Geräte der Klasse TH1P nicht gegen CMR-Stoffe und Partikel sehr giftiger und radioaktiver Stoffe sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe mit der Einstufung in Risikogruppen 2 und 3 und Enzyme eingesetzt werden. Geräte der Klasse TM1 dürfen nicht gegen radioaktive Gase eingesetzt werden. Die offenen Atemanschlüsse (Helm oder Haube) bieten bei Ausfall oder Schwächerwerden des Gebläses keinen ausreichenden Schutz. Deshalb dürfen Geräte ohne entsprechende Warneinrichtung und Geräte der Klasse TH1 nicht gegen CMR-Stoffe sowie sehr giftige und radioaktive Gase und Dämpfe eingesetzt werden. 14594 Höhere Anforderungen an Festigkeit und Beständigkeit gegen Beflammung, max. Schlauchlänge 50 m 14594 14594 14594 5 20 100 5 20 100 1000 Bei Ausfall oder Schwächerwerden der Luftversorgung bieten offene Atemanschlüsse keinen ausreichenden Schutz. Deshalb dürfen Geräte ohne entsprechende Warneinrichtung und Geräte der Klasse 1 nicht gegen CMR-Stoffe, sehr giftige und radioaktive Stoffe sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppen 2 und 3 und Enzyme eingesetzt werden. * Sofern damit nicht bereits die auf das Gasaufnahmevermögen bezogenen höchstzulässigen Einsatzkonzentrationen für Gasfilter in Filtergeräten mit Gebläse von 0,05 Vol.-% in Gasfilterklasse 1, 0,1 Vol.-% in Gasfilterklasse 2 und 0,5 Vol.-% in Gasfilterklasse 3 überschritten werden. ** Bei AX- und SX-Filtern gibt es nur eine Gasfilterklasse. Zu 3. Bewerten Sie das Gefahrenpotenzial! Bewerten Sie das Gefahrenpotenzial an Ihrem Arbeitsplatz. Atemschutz, Kopfschutz, Augenschutz, Gehörschutz, Hitzeschutz? Welche Schutzfunktionen haben erste Priorität, welche müssen/sollten ebenfalls vorhanden sein? Diese Bewertung gibt wertvolle Aufschlüsse für die Wahl Ihrer Schutzausrüstung. Auf den Seiten 92 – 105 haben wir bereits Empfehlungen für unterschiedliche Einsatzbereiche zusammengestellt.